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Schulverwaltung
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Die meisten Schülerinnen und Schüler (95%) in der Schweiz absolvieren die obligatorische Schule (inkl. Kindergarten) in der öffentlichen Schule ihrer Wohngemeinde. 5% besuchen eine Privatschule. Die öffentliche Schule, Volksschule genannt, erfüllt eine wichtige Integrationsfunktion: Kinder mit sozial, sprachlich und kulturell unterschiedlichem Hintergrund besuchen die gleiche Schule. Die Volksschule ist kostenlos. Die Schulen werden von den Kantonen verantwortet. Die Gemeinden organisieren den Schulbetrieb. Hier finden Sie weitere Informationen zum Schulsystem in der Schweiz. In Rapperswil-Jona wird hochdeutsch unterrichtet. Dem Sprachenlernen kommt in der Schweiz traditionsgemäss eine wichtige Rolle zu. Während der obligatorischen Schulzeit erhalten alle Schülerinnen und Schüler Unterricht in mindestens zwei anderen Sprachen: ab der 5. Klasse französisch und ab der 3. Klasse englisch. Hier finden Sie eine Kurzinformation zur Volksschule in verschiedenen Sprachen. |
Die Volksschule umfasst die Schultypen Kindergarten, Primarschule sowie die Oberstufe, welche ihrerseits in Realschule und Sekundarschule aufgeteilt ist. Die Kinder treten im fünften Altersjahr in den Kindergarten ein. Die Schulpflicht besteht bis zum Ende der dritten Oberstufe und dauert inklusive Kindergarten in der Regel elf Jahre. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Schule. Darüber hinaus gibt es weitere Angebote der Schule. |
Der Kindergarten ist Teil der Volksschule. Im Kanton St. Gallen ist der Besuch des Kindergartens obligatorisch. Er dauert zwei Jahre.
Mit diesen Fähigkeiten haben Kinder gute Chancen, in der Schule erfolgreich zu sein. |
Ihr Kind ist auf dem Einwohneramt registriert. Sie erhalten rechtzeitig von der Schulverwaltung die Aufforderung zur Anmeldung. Besuchen Sie als Vorbereitung den Elternabend für alle zukünftigen Kindergarten-Eltern. Die Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls von der Schulverwaltung. |
Manche Kinder sind offener für Neues, andere schüchterner. Es hilft allen Kindern, wenn sie spüren, dass die Eltern sich über das freuen, was sie lernen. Interessieren Sie sich deshalb für die Aktivitäten im Kindergarten. Es ist gut, wenn Kinder auch zu Hause Papier und Farbstifte, eine abgerundete Schere, Leim, Puzzles, Spiele, Puppen oder Stofftiere haben. Lassen Sie Ihr Kind selbstständig etwas basteln und zeichnen. So lernen Kinder mit Schere und Leim umzugehen und kreativ zu sein. Selber erfundene Spiele oder Konzentrationsspiele wie zum Beispiel das Memory oder Puzzles fördern die Kinder mehr als Computerspiele. Beim Spielen lernen Kinder Ausdauer, Geduld und auch damit umzugehen, dass man beim Spiel verlieren kann. Im Kindergarten begegnen Kinder einer Welt, die sich von derjenigen zu Hause unterscheidet. Manchmal sind die Kinder unsicher, ob sie sich wirklich auf diese neue Welt einlassen dürfen und ob ihre Eltern damit einverstanden sind. Wenn Ihr Kind spürt, dass Sie sich für den Kindergarten interessieren und sich darüber freuen, was es dort lernt, dann kann es auch selber offen sein und vom Kindergarten profitieren. Durch Besuche im Kindergarten und Gespräche mit der Kindergärtnerin zeigen Sie dem Kind, dass beide Welten miteinander kommunizieren und zusammenarbeiten. |
Kinder, die sich in ihrer Muttersprache gut ausdrücken können und viele Wörter kennen, lernen die deutsche Sprache leichter. Deshalb ist es wichtig, dass Sie mit den Kindern in Ihrer Muttersprache sprechen. Im Alltag gibt unzählige Möglichkeiten mit dem Sohn oder der Tochter zu sprechen und zuzuhören. Wenn Sie gleichzeitig auch Freude über deutsche Wörter zeigen, die das Kind aus dem Kindergarten mitbringt, dann ist das eine gute Unterstützung. Mütter und Väter, die am Arbeitsplatz, im Gespräch mit Nachbarn oder in einem Kurs die deutsche Sprache lernen, helfen damit gleichzeitig auch den Kindern auf ihrem Weg durch den Kindergarten und die Schule. Hier finden Sie die Stadtbibliothek (Buch- und Filmverleih), sowie die Ludothek (Spielwarenverleih). |
Die Schule Rapperswil-Jona bietet allen Kindern im Kindergarten und in der Primarschule ergänzend zum Unterricht von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr eine professionelle Betreuung an. Dazu gehören das Morgenmodul, das Mittagsmodul und zwei Nachmittagsmodule. Schulfreie Tage können separat gebucht werden. In den Ferien wird von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr eine Ferienbetreuung angeboten. Die Kosten sind abhängig vom Einkommen der Eltern. In der Mittagspause der Schule können Jugendliche der Oberstufe das kostenlose Angebot der Kinder- und Jugendarbeit Stadt Rapperswil-Jona - Offener Mittag / Offenes Haus nutzen und da gemeinsam mit ihren Freunden essen. Die Mahlzeiten bringen die Jugendlichen selber mit. Es besteht eine Aufsicht, aber keine eigentliche Betreuung. Private Angebote Kinderhort: Die Kosten für die Betreuung im Hort sind abhängig vom Einkommen der Eltern und müssen von diesen getragen werden. Tagesfamilie: Die Kosten für die Betreuung in einer Tagesfamilie sind abhängig vom Einkommen der Eltern und müssen von diesen getragen werden. |
Sprechen Sie mit der Kindergärtnerin oder der Lehrperson. Es ist wichtig, dass sie informiert ist. So können Sie zusammen eine Lösung suchen (Kinderarzt, Psychologe, Heilpädagogin). Falls nötig, nehmen Sie jemanden zum Übersetzen mit. Wenn Sie sich mit der Kindergärtnerin nicht einigen können, sprechen Sie mit dem/der Schulleiter/in. Wenn die Kindergärtnerin / Lehrperson bemerkt, dass ein Kind Probleme hat, sucht sie ihrerseits den Kontakt mit den Eltern und bespricht mit ihnen, wie man dem Kind helfen könnte. Vielleicht sucht sie auch Rat bei der zuständigen Heilpädagogin. |
Wenn das Kind krank ist, muss die Lehrperson informiert werden. Rufen Sie vor dem Beginn des Unterrichts im Kindergarten oder in der Schule an. Manche Lehrpersonen geben auch ihre Privatnummer bekannt. Am Sonntag rufen Sie besser nur im Notfall an. Viele möchten auch einmal einen freien Tag. |
Ja, die Teilnahme an Schulreisen und Ausflügen, an Sporttagen, Skitagen, Klassenlagern, Projektwochen und ähnlichem ist obligatorisch. Diese Aktivitäten gehören zum Schulunterricht und fördern das Lernen. Es ist auch wichtig für die Beziehungen der Kinder untereinander. Wenn Sie genauere Informationen wünschen, sprechen Sie mit der Lehrperson. Auf spezielle Anforderungen in Sachen Ernährung kann Rücksicht genommen werden. Die Mädchen und Knaben sind in separaten Schlafräumen untergebracht. |
Bei einer Abklärung wird Ihr Kind von einer spezialisierten Fachperson untersucht. Sie prüft, woher die Schwierigkeiten kommen und welche Unterstützung nötig ist. |
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) berät Lehrpersonen und Eltern, wenn ein Kind in der Schule Schwierigkeiten hat. Manche Kinder haben schlechte Noten und sind überfordert. Andere sind unterfordert und langweilen sich in der Schule. Wieder andere können sich schlecht konzentrieren oder sind unruhig im Unterricht. Oder ein Kind geht wegen der Schulkollegen nicht gern zur Schule. Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe führt Gespräche mit dem Kind und den Eltern. Er /sie kann für die Abklärungen auch Tests verwenden. Aufgrund der Resultate werden Vorschläge erarbeitet, wie dem Kind am besten geholfen werden kann. Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe kann geeignete Unterstützungsmassnahmen oder auch die Versetzung in einen anderen Schultypus vorschlagen. Manchmal berät er/sie auch einfach die Lehrpersonen und die Eltern, wie sie das Kind besser unterstützen und fördern können. Wenn nötig werden auch Dolmetscher eingesetzt. |
In den Kleinklassen hat es weniger Kinder pro Klasse als in den Regelklassen. Die Lehrpersonen, die in den Kleinklassen unterrichten, verfügen über eine zusätzliche Ausbildung (Heilpädagogen HFH). Ihr Kind erhält damit die Chance, Lern – oder Konzentrationsschwächen und andere Beeinträchtigungen gezielt anzugehen und nicht sein Leben lang mit Nachteilen zu kämpfen. |
Die Lehrperson schlägt vor, welchem Schultypus Ihr Kind zugewiesen wird. Dabei wird sowohl auf seine Noten wie auf sein Verhalten in der Schule geachtet (Interesse, Fleiss, Selbstständigkeit im Lernen, Verlässlichkeit). In einem gemeinsamen Gespräch mit den Eltern wird der Vorschlag besprochen. Wenn Sie mit dem Vorschlag nicht einverstanden sind, können Sie das der Lehrperson mitteilen. Der Entscheid wird durch die Schulverwaltung gefällt. Die Eltern können gegen diesen Entscheid Rekurs einlegen. |
Der Kanton St. Gallen hat einen einheitlichen Lehrplan. Sie können mit Ihrer Lehrperson darüber sprechen, sie wird Ihnen diesen gerne unterbreiten. Der Besuch des Unterrichtes in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) ist freiwillig. Er wird aber sehr empfohlen. Die Note wird in Rapperswil-Jona ins Zeugnis eingetragen. In der Musikschule werden verschiedene Instrumente gelehrt und Gesang unterrichtet. Auf dieser mehrsprachigen Seite erfahren Sie mehr über Musikschulen allgemein. Und bei der städtischen Musikschule können Sie sich danach erkundigen, ob das von Ihnen gewünschte Instrument gelehrt wird. |
Im Kindergarten, in der Basisstufe, in der Einführungsklasse, in der 1. Klasse und im 1. Semester der 2. Klasse gibt es statt Noten ein Elterngespräch pro Jahr. Ab dem 2. Semester der 2. Klasse gibt es Noten von 1 bis 6, um die Leistung der Kinder zu beurteilen. Die Noten bedeuten: |
Kinder, die noch Mühe im Deutsch haben, besuchen den Unterricht Deutsch als Zweitsprache. Dieser Zusatzunterricht ist kostenlos und wird während der Unterrichtszeit angeboten. In der Regel wird er während drei bis vier Jahren besucht. In besonderen Fällen ist eine Verlängerung möglich. Der Besuch der «Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur» ist freiwillig. Je besser ein Kind seine Muttersprache spricht, desto einfacher fällt ihm das Erlernen der deutschen Sprache. Informationen zu den HSK-Lehrpersonen erhalten Sie bei Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat. Oder bei den entsprechenden Kulturvereinen. |
In Rapperswil-Jona können die Kinder an zwei frei gewählten Halbtagen im Jahr für hohe religiöse oder kulturelle Feiertage vom Schulbesuch befreit werden. Der Antrag auf einen schulfreien Tag ist an die Lehrperson zu richten. Diese Tage werden auch «Joker-Halbtage» genannt. Alle Schulkinder besitzen gesamthaft zwei Joker-Halbtage pro Schuljahr. Längere Absenzen bedingen ein Gesuch an die Schulleitung. |
Das Wichtigste ist Ihr Interesse für die Schule und das Gelernte. Fragen Sie deshalb so oft wie möglich: «Wie ist es heute in der Schule gegangen?» Oder: «Was habt ihr gemacht?» Nehmen Sie sich die Zeit zum Zuhören. Vor allem bei wichtigen Gesprächen mit den Lehrpersonen ist es sinnvoll, dass ein Übersetzer oder eine Übersetzerin dabei ist (zum Teil nennt man sie auch "interkulturelle Vermittlerin oder interkultureller Vermittler"). Vermeiden Sie Kinder als Übersetzer zu gebrauchen. |
Wenn sich ihr Kind in der Schule nicht wohl fühlt, sprechen Sie zuerst mit der Lehrperson. Findet sich keine Lösung, können Sie sich an die Schulleitung wenden. Hilfe und Beratung erhalten sie auch bei der Schulsozialarbeit oder beim Schulpsychologischen Dienst. |
Erkundigen Sie sich bei der Lehrperson, wo die grössten Schwierigkeiten liegen. Wenn Ihr Kind Mühe mit dem Schulstoff hat und schlechte Noten erzielt, können Sie es bei der Hausaufgabenhilfe anmelden. Informationen über wo, wann und die Kosten können Sie bei den Lehrpersonen holen. Es gibt auch viele private Nachhilfe-Angebote. Manche sind aber sehr teuer. Es ist nicht gut, wenn das Aufgabenmachen zu einem grossen täglichen Kampf wird! Dem Kind verleidet das Lernen, wenn es keine Erfolge verbuchen kann. Das hat nicht mit der Intelligenz zu tun, sondern mit seiner seelischen Reife. Erkundigen Sie sich, ob es von Vereinen oder Organisationen kostengünstige Projekte gibt, die von ausgebildeten Lehrpersonen betreut werden. Vielleicht kann Ihr Kind die Hausaufgaben auch zusammen mit einem Mitschüler oder einer Mitschülerin machen. Gemeinsames Lernen macht oft mehr Spass. |
Wenn Kinder besondere Schwierigkeiten haben, zum Beispiel beim Sprechen, Bewegen oder Lernen, erhalten sie oft eine kostenlose Unterstützung (Logopädie, Legasthenie, Bewegungsförderung, heilpädagogischer Förderunterricht). Je früher dem Kind geholfen wird, desto einfacher können die Probleme vollständig oder teilweise behoben werden. Damit geben Sie Ihrem Kind die Chance, nicht sein Leben lang mit diesen Problemen zu kämpfen. Bevor die Kinder unterstützt werden können, ist eine Abklärung bei einer spezialisierten Fachstelle notwendig. |
Suchen Sie zunächst das Gespräch mit der Lehrperson. Falls nötig, nehmen Sie einen Übersetzer oder eine Übersetzerin mit. Wenn das Gespräch nichts bringt, können Sie sich an die Schulleitung wenden. |
Ja, die Schulen sind verpflichtet, alle Kinder aufzunehmen, unabhängig von ihrer Aufenthaltsbewilligung. Wenden Sie sich für genaue Informationen an eine spezialisierte Beratungsstelle, zB.die Beratungsstelle für Sans-Papiers in Zürich: www.sans-papiers.ch Melden Sie sich bei der Schulverwaltung der Stadt Rapperswil-Jona (siehe Behörde). |
Als Eltern werden Sie von der Lehrperson über die Leistungen und das Verhalten Ihres Kindes in der Schule informiert. Sie dürfen Schulbesuche machen. Melden Sie sich vorgängig bei der Lehrperson an. Bei allen Verfügungen des Schulrats (Bsp. Klasseneinteilung, Promotion, etc.) besteht ein Rekursrecht. Dieses wird jeweils explizit auf der jeweiligen Verfügung erwähnt. Einige Schuleinheiten verfügen über einen Elternrat. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Lehrperson oder der Schulleitung. |
Die Eltern sind verpflichtet, dass ihre Kinder pünktlich zur Schule gehen und dass sie zuhause einen ruhigen Platz für die Hausaufgaben haben. Es ist wichtig, dass Kinder die Hausaufgaben machen. Kontrollieren Sie wenn nötig, ob die Hausaufgaben gemacht sind, und helfen Sie Ihrem Kind bei den Hausaufgaben, wenn Sie können. Sie müssen auch darauf achten, dass die Kinder genügend schlafen und am Morgen vor der Schule frühstücken. Wenn die Kinder krank sind, müssen Sie die Lehrperson informieren. Es ist wichtig, dass Sie Kontakt zur Lehrperson halten und dass sie an Elternveranstaltungen in der Schule teilnehmen. |
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