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Pflegefinanzierung
Pflegefinanzierung ambulant
Der Wunsch der meisten Menschen ist es, möglich lange zu Hause in den vertrauten vier Wänden leben zu können. Das gilt auch, wenn sie pflegebedürftig werden. In diesem Fall kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spitex RaJoVita, private Spitex-Organisationen oder selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen zum Einsatz.
Am 1. Januar 2011 ist das Bundesgesetz über die «Neue Pflegefinanzierung» in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die Aufteilung der Pflegekosten auf die drei Träger Klientin / Klient, Krankenversicherung und öffentliche Hand.
Die Stadt Rapperswil-Jona bezahlt für die KVG-pflichtigen Pflegeleistungen die tariflich vereinbarten Abgeltungspauschalen pro geleistete Stunde. Die Pflegefinanzierung wird nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Rapperswil-Jona ausgerichtet.
Für den Nachweis und die Abrechnung der geleisteten Stunden sind folgende Angaben seitens der Leistungserbringenden (Spitex-Organisationen / selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen) notwendig:
- Vollständige Anschrift, ZSR-Nummer, E-Mailadresse und Telefonnummer der Leistungserbringenden
- Vollständige Anschrift, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse der Klientinnen / Klienten
- Angaben zu den erbrachten Leistungen: Leistungszeitraum (Monat / Quartal) Anzahl Minuten und Betrag pro Pflegeleistung (KLV 7a, b, c) KVG-pflichtiger Krankenkassenbeitrag, Klientenbeteiligung und Restkosten Gemeinde
- Der Abrechnung ist einmalig eine Kopie der aktuellsten ärztlichen Verordnung beizulegen.
Die Leistungserbringenden verfügen über eine Betriebs- bzw. Berufsausübungsbewilligung im Kanton St. Gallen. Dieser Nachweis ist bei erstmaliger Rechnungsstellung einzureichen.
Aktuell geltende Tarife
Die Abrechnungen der Pflegefinanzierung ambulant sind an nachstehende Adresse per Post oder E-Mail zu stellen:
Weitere Auskünfte:
Sandra Salzmann 055 225 72 36
Undine De Cambio 055 225 72 35