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Energieplanung
Der Energierichtplan dient der räumlichen Koordination der bestehenden und neu auszubauenden Versorgungsinfrastrukturen mit der Siedlungsentwicklung, d.h. für das gesamte Siedlungsgebiet wird aufgezeigt, welche Energieträger prioritär zu Gunsten einer ressourcenschonenden und umweltverträglichen Wärmeversorgung eingesetzt werden sollen. Die Energierichtplanung bildet die Grundlage für die Umsetzung nachhaltiger Versorgungsprojekte. Den Energierichtplan finden Sie in der Rubrik Publikationen.
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Solarpotentialanalyse
Auf sonnendach.ch kann die Eignung von Dächern und Fassaden für die Wärme- (Solarthermie) oder Stromproduktion (Photovoltaik) geprüft werden.
Zugehörige Objekte
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Bau, Liegenschaften |
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Fachbereich Stadtentwicklung | 055 225 70 10 | Kontaktformular |
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Energiekommission | 055 225 70 10 | Kontaktformular |