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Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Gewerbepolizei

Das Gewerbe und die Veranstaltungen sind ein wichtiger Bestandteil der Stadt Rapperswil-Jona. Damit ein angenehmes Zusammenleben möglich ist, sind gewisse Vorgaben und Regeln einzuhalten.

Veranstaltungen
Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind bewilligungspflichtig. Auch Veranstaltungen auf privatem Grund können eine Bewilligung erfordern.
Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind bewilligungspflichtig. Auch Veranstaltungen auf privatem Grund können eine Bewilligung erfordern.
Gastgewerbe
Die Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit sowie der Kleinhandel mit gebrannten Wassern setzt gemäss Gastwirtschaftsgesetz im Kanton St. Gallen ein Patent voraus.
Die Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit sowie der Kleinhandel mit gebrannten Wassern setzt gemäss Gastwirtschaftsgesetz im Kanton St. Gallen ein Patent voraus.
Verkaufsgeschäfte

Für Verkaufsgeschäfte in der Stadt Rapperswil-Jona gelten verbindliche Regelungen bezüglich Ladenöffnungszeiten und Preisbekanntgabe.

Für Verkaufsgeschäfte in der Stadt Rapperswil-Jona gelten verbindliche Regelungen bezüglich Ladenöffnungszeiten und Preisbekanntgabe.

Strassenmusik

In der Stadt Rapperswil-Jona braucht es für Strassenmusik und / oder andere künstlerische Darbietungen eine Bewilligung. Pro Monat wird maximal eine Bewilligung erteilt.

In der Stadt Rapperswil-Jona braucht es für Strassenmusik und / oder andere künstlerische Darbietungen eine Bewilligung. Pro Monat wird maximal eine Bewilligung erteilt.