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Hundetaxe
Meldepflicht der Hundehalter/Halterin
Personen, welche erstmalig einen Hund halten wollen, müssen sich betreffend Registration ihres Hundes zuerst bei der Wohngemeinde (Rapperswil-Jona) melden, um als Hundehalter bzw. Hundehalterin registriert zu werden. Anschliessend können sie wie bisher bei ihrem Tierarzt / ihrer Tierärztin den Hund bei der Datenbank AMICUS registrieren lassen. Unter „Action“ finden Sie die Anmeldemaske.
Die Hundehalterin oder der Hundehalter entrichtet der Wohnsitzgemeinde für jeden von ihr oder ihm im Kanton gehaltenen Hund, der älter als drei Monate ist, eine Hundesteuer.
Die Hundesteuer, welche zu Beginn des Kalenderjahres fällig wird, beträgt in Rapperswil-Jona für einen Hund je Kalenderjahr Fr. 140.--.
Weitere Informationen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 055 225 70 60 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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