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Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Fischereipatent

Seit 2009 ist für die Patentbestellung der SaNa-Ausweis beizulegen (bei Onlinebestellung ist dieser Ausweis mittels PDF-Datei anzugehängen). Ohne entsprechenden Nachweis kann kein Fischereipatent ausgestellt werden.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Uferpatent:
Jugendpatent-SG, nur SG Seeteile
  • pro Kalenderjahr 20.--
Jugend-Uferpatent Zürichsee
(10- bis 16-Jährige, Ufer ganzer Zürich- und Obersee)
  • pro Kalenderjahr 70.--
Uferpatent-SG, nur SG-Seeteile
  • pro Kalenderjahr 80.--
Uferpatent Zürichsee
(Ufer ganzer Zürich- und Obersee)
  • pro Kalenderjahr 140.--

Bootspatent:
Jugend-Bootspatent Zürichsee
(gemäss §11, Abs. 2, vom Ufer und Boot im ganzen Zürich- und Obersee)
  • pro Kalenderjahr 150.--
Bootspatent-SG, nur SG-Seeteile
  • pro Kalenderjahr 180.--
Bootspatent Obersee
  • pro Kalenderjahr 230.--
Bootspatent Zürichsee
(vom Ufer und Boot im ganzen Zürich- und Obersee)
  • pro Kalenderjahr 300.--
Wochenpatent Boot und Ufer, nur SG-Seeteile
  • pro Woche 40.--
Gästepatent
(gem. §11c, läuft auf den Namen des einladenden Bootspatentinhabers)
  • pro Kalenderjahr 50.--

Gewerbefischereipatente:
Berufsfischerpatent 700.--
Land- und Klusgarn 300.--
Gehilfenpatent 40.--


Personen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton bezahlen die doppelte Taxe (Ausnahme Kantone ZH, SZ, GL).
Personen im Ausland bezahlen die doppelte Taxe.

Unterlagen

SaNa-Ausweis

Bitte schicken Sie uns den SaNa-Ausweis per E-Mail als PDF-Datei oder per Post.
einwohneramt@rj.sg.ch

Verfahren

Das bestellte Patent wird Ihnen innerhalb der nächsten Tage per A-Post zugestellt. Neu wird das Patent mit der Ausstellung (bzw. mit dem Erhalt) gültig, da der Einzahlungsschein nicht mehr dem Patentbüchlein beigelegt wird. Die Rechnung erfolgt separat durch das kantonale Amt für Natur, Jagd und Fischerei, welches auch den Zahlungseingang überprüft. Die Zahlungsquittung muss daher nicht mehr im Patent eingeklebt werden. Hingegen muss das ausgestellte Patent (A4) auf Verlangen vorgewiesen werden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.