Kopfzeile

Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Veranstaltungsbewilligungen

Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind bewilligungspflichtig. Auch Veranstaltungen auf privatem Grund können eine Bewilligung erfordern. Gesuche um Bewilligung sind, je nach Anlass, acht bis spätestens einen Monat vor dem Eventdatum einzureichen.

Einreichfrist Gesuch:

-  Erstmalig durchgeführte Anlässe ab 500 Pax – 8 Monate vor Veranstaltung
-  Erstmalig durchgeführte Anlässe bis 500 Pax – 3 Monate vor Veranstaltung
-  Wiederkehrende Anlässe ab 500 Pax – 3 Monate vor Veranstaltung
-  Wiederkehrende Anlässe bis 500 Pax – 1 Monat vor Veranstaltung
-  Standaktionen – 1 Monat vor Veranstaltung

Bei zu spät eingereichten Gesuchen wird eine Gebühr von CHF 100.— erhoben.

Einen Hinweis zum Anlass können Sie kostenlos im Veranstaltungskalender von Rapperswil-Jona veröffentlichen lassen.

Bei der Durchführung von Lotterien, Tombolas, Pokerturnieren und Sportwetten (Kleinspiele) ist zu prüfen, ob eine Bewilligungspflicht besteht. Weitere Informationen dazu liefern die untenstehenden Dokumente / Links zu Kleinspielen.

Veranstaltungen auf öffentlichem / privatem Grund

Veranstaltungen auf öffentlichem Grund – wie zum Beispiel die Durchführung von Kundgebungen, Umzügen, Festanlässen, Schaustellungen und Märkte im öffentlichen Raum sind bewilligungspflichtig. Öffentlich ist eine Veranstaltung, wenn sie nicht nur einem bestimmten, eng umgrenzten Personenkreis offensteht. Private Veranstaltungen auf öffentlichem Grund werden in der Regel nicht bewilligt.

Veranstaltungen auf privatem Grund – je nach Art und Ausrichtung erfordert die Durchführung eine Bewilligung. Öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund sind dann bewilligungspflichtig, wenn sie inhaltlich, räumlich oder zeitlich von der baurechtlich bewilligten Nutzung abweichen und voraussichtlich mehr als 200 Personen teilnehmen werden. Auch eine Veranstaltung in einem Gastwirtschaftsbetrieb ist bewilligungspflichtig, wenn diese nicht von der Patentinhaberin oder dem Patentinhaber selbst durchgeführt wird (Drittveranstalter).

Für die Erteilung einer Veranstaltungsbewilligung auf öffentlichem / privatem Grund ist nachstehendes Gesuch komplett auszufüllen und innerhalb der massgebenden Einreichfrist bei der Sicherheitsverwaltung einzureichen.

  

Gastgewerbepatent für einen Anlass

Für Standteilnehmer von Grossveranstaltungen oder einmalige gastgewerbliche Tätigkeiten, kann ein Gastgewerbepatent für einen Anlass beantragt werden.

Für die Erteilung eines Gastgewerbepatents für einen Anlass ist untenstehendes Gesuch komplett auszufüllen und bis spätestens eine Woche vor dem Anlass bei der Sicherheitsverwaltung einzureichen. Das Patent ist erst nach der Rücksendung der schriftlichen Bestätigung verbindlich.

Bei zu spät eingereichten Gesuchen wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 50.— erhoben.

Gebühr pro Patent: CHF 50.—
für Vereine und gemeinnützige Organisationen von Rapperswil-Jona ist das Patent gebührenfrei

 

Standaktionen

Standaktionen auf öffentlichem Grund bedürfen einer Bewilligung. Pro Verein / Firma sind jährlich höchstens drei Informationsanlässe zugelassen. Für politische Aktionen gibt es keine zahlenmässige Einschränkung. Folgende Plätze können für eine Standaktion beantragt werden:

  • Hauptplatz (vor Rathaus, unterhalb der Buchstaben)
  • Engelplatz
  • Spickel in der Molkereistrasse

Für die Erteilung der Bewilligung einer Standaktion ist nachstehendes Gesuch komplett auszufüllen und bis spätestens einen Monat vor der Veranstaltung bei der Sicherheitsverwaltung einzureichen.

Bei zu spät eingereichten Gesuchen wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 50.— erhoben.

 

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen zu Themen, die Veranstaltungen betreffen.

Zugehörige Objekte