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Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Zuzug nach Rapperswil-Jona (Hauptwohnsitz)

Wer in Rapperswil-Jona zuzieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anmelden.

Der Zuzug kann mit den dazugehörigen Dokumenten durch persönliche Vorsprache am Schalter erfolgen. Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche die elektronische Meldung „eUmzugCH“ nutzt (nur für Hauptwohnsitz), kann der Zuzug elektronisch unter der Rubrik „eUmzugCH“ erfolgen. 

Zieht ein Elternteil mit einem minderjährigen Kind zu, dann wird auch die Zustimmung des zweiten Elternteils benötigt. Hierzu können Sie das entsprechende Formular verwenden:

Gemäss Art. 6 vom Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (sGS 453.1) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum des Zuzuges. Erfolgt die Meldung später als 14 Tage, kann dies mit einer Busse von bis zu Fr. 200.00 geahndet werden.

Schweizer und Schweizerinnen
Heimatschein (Original), Familienausweis (bei Zuzug mit Kindern), Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin, aktuelle Krankenversicherungskarte oder Police  

Ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA)

  • Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde in der Schweiz:
    Ausländerausweis, Pass oder Personalausweis, Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin, aktuelle Krankenversicherungskarte oder Police, Gebühren CHF 30.00 (Erwachsene), CHF 20.00 (Minderjährige)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland
    Gültiger Reisepass oder gültige/-r Identitätskarte/Personalausweis mit Zusicherung oder Aufenthaltsgesuch mit Beilagen (siehe untenstehender Link zum Migrationsamt), Zivilstandsbescheinigung, Nachweis der Sorgerechtsregelung (bei Zuzug von Kindern mit nur einem Elternteil), Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin, Gebühren Fr. 71.00 (Erwachsene), Fr. 36.00 (Minderjährige).

Ausländische Staatsangehörige (übrige Staaten)

  • Bei Zuzug aus einem anderen Kanton:
    Gesuchsformular A1 (Kantonswechsel) , Betreibungsauszug und Bescheinigung Fürsorgeamt (wenn nicht seit 15 Jahren im Besitze einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung), Ausländerausweis, gültiger Reisepass, Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers, der Logisgeberin, aktuelle Krankenversicherungskarte oder Police, Gebühren Fr. 148.00.
     
  • Bei Zuzug aus einer Gemeinde im Kanton St. Gallen
    Ausländerausweis, gültiger Reisepass, Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin, aktuelle Krankenversicherungskarte oder Police, Gebühren Ftr 30.00.

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eUmzugCH – elektronische Umzugsmeldung

www.egovernment.ch – Weitere Informationen über eUmzugCH

www.sg.ch – Migrationsamt Kanton St.Gallen

Zugehörige Objekte

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