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Wegzug aus Rapperswil-Jona
Wer aus Rapperswil-Jona wegzieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt abmelden.
Wegzug Hauptwohnsitz
Die Abmeldung können Sie persönlich am Schalter melden oder online über eUmzugCH vornehmen. Bei der Abmeldung müssen Sie das genaue Wegzugsdatum sowie die neue Adresse angeben.
Die Abmeldung von nicht EU/EFTA Staatsangehörigen, die ausserhalb des Kantons St. Gallen ziehen, müssen die Abmeldung persönlich am Schalter vornehmen.
Wegzug Nebenwohnsitz/Wochenaufenthalter/in
Die Abmeldung des Nebenwohnsitzes kann entweder persönlich am Schalter oder über das Kontaktformular des Einwohneramtes erfolgen.
Wegzug ins Ausland
Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens einen Monat im Voraus beim Einwohneramt gemeldet werden. Dabei ist eine Abmeldeerklärung auszufüllen. Das entsprechende Formular kann bereits im Vorfeld ausgefüllt und mitgebracht werden. Nach der Abmeldung ist zudem die persönliche Vorsprache beim Steueramt erforderlich.
Zieht ein Elternteil mit einem minderjährigen Kind zu, dann wird auch die Zustimmung des zweiten Elternteils benötigt. Hierzu können Sie das entsprechende Formular verwenden:
- Bei alleiniger elterlicher Sorge: Erklärung über die alleinige elterliche Sorge und zur Wohnadressen
- Bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Zustimmung zur neuen Wohnadresse bei gemeinsamer elterlicher Sorge
Und ausserdem...
Über einen Wohnungswechsel ist auch das Elektrizitätswerk Jona-Rapperswil AG sowie verschiedene weitere Stellen zu informieren:
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 055 225 70 60 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales |
Name | Download |
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