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Wegzug aus Rapperswil-Jona
Wer aus Rapperswil-Jona wegzieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt abmelden.
Bei einer Abmeldung ins Ausland muss man sich vorgängig beim Steueramt abmelden.
Schweizerinnen und Schweizer
Schweizerinnen und Schweizer können ihre Wegzugsmeldung innerhalb der Schweiz persönlich beim Einwohneramt oder online unter der Rubrik "eUmzugCH" mitteilen. Bei der persönlichen Vorsprache sind die erforderlichen Dokumente vorzuweisen, bei der Abmeldung mittels "eUmzugCH" können Sie die Dokumente mit separater Post dem Einwohneramt senden.
Folgende Dokumente werden benötigt:
- Schriftenempfangsschein (Niederlassungs-Ausweis, Melde-Ausweis für Ortsbürger)
- Aufenthalts-Ausweis (Wochenaufenthalter/innen)
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige können ihre Wegzugsmeldung innerhalb der Schweiz persönlich beim Einwohneramt oder online unter der Rubrik "eUmzugCH" mitteilen. Bei der persönlichen Vorsprache sind die erforderlichen Dokumente vorzuweisen, bei der Abmeldung mittels "eUmzugCH" werden keine Dokumente benötigt. Wochenaufenthalter haben den Aufenthalts-Ausweis per Post dem Einwohneramt zuzustellen.
Folgende Dokumente werden benötigt (Abmeldung am Schalter):
- Ausländerausweise aller wegziehender Personen (nur EU/EFTA)
- Aufenthalts-Ausweis (Wochenaufenthalter/innen)
Und ausserdem...
Über einen Wohnungswechsel ist auch das Elektrizitätswerk Jona-Rapperswil AG sowie verschiedene weitere Stellen zu informieren:
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 055 225 70 60 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales |