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Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Was ist zu tun im Todesfall?

1. Informieren Sie Ihren Arzt
Dieser bestätigt den Tod und stellt die Todesbescheinigung aus. Bei Unfall oder Suizid muss die Polizei benachrichtigt werden.

2. Informieren Sie das Bestattungsamt Ihrer Wohngemeinde
Das Bestattungsamt Ihrer Wohngemeinde wird Ihnen weiterhelfen. Dabei gilt es folgende Punkte zu vereinbaren:

  • Datum für die Beisetzung
  • Wo findet die Trauerfeier statt? In der reformierten oder katholischen Kirche, auf dem Friedhof oder anderswo?
  • Wird eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung gewünscht?

Bitte vereinbaren Sie vorgängig telefonisch (055 225 72 40) oder per E-Mail (zivilstandsamt@rj.sg.ch) beim Bestattungsamt Rapperswil-Jona einen Termin.

 

Merkblatt für Bestattungen übers Wochenende

Merkblatt Telefonnummern Beisetzungsfunktionäre
 

3. Wichtige Obliegenheiten
Geben Sie die Leidzirkulare in Druck und stellen Sie eine Adressliste zusammen. Die amtliche Anzeige für die Zürichsee Zeitung wird das Bestattungsamt auf Ihren Wunsch direkt aufgeben. Ebenso wird vom Bestattungsamt aus mit dem zuständigen Pfarrer Kontakt aufgenommen.
Besprechen Sie den Nachruf vor der kirchlichen Trauerfeier mit dem zuständigen Pfarrer. Name und Adresse des Pfarrers wird Ihnen das Bestattungsamt angeben.

  • Benachrichtigen Sie Angehörige, Freunde, Vereine, Verbände und Arbeitgeber
  • Verständigen Sie Versicherungen, Krankenkassen, und die Pensionskasse/AHV
  • Hat der/die Verstorbene ein Testament hinterlassen, so ist für die Eröffnung das Amtsnotariat See-Gaster zuständig (www.amtsnotariate.sg.ch, Tel.: 058 229 76 76).

Zugehörige Objekte