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Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
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Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

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Inhalt

Anerkennung

Kindesanerkennung

Sie werden bald Vater und sind mit der Kindsmutter nicht verheiratet? Dann können Sie beim Zivilstandsamt eine Erklärung abgeben, dass Sie der rechtliche Vater des Kindes sind.

Erklärung gemeinsame elterliche Sorge / Erziehungsgutschriften

Sind die Kindseltern nicht verheiratet, so steht die elterliche Sorge von Gesetzes wegen der Mutter alleine zu. Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge kann im Anschluss an die Kindesanerkennung auf dem Zivilstandsamt oder später bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erfolgen.

Bei Fragen zur gemeinsamen elterlichen Sorge wenden Sie sich bitte an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am Wohnort des Kindes. 

Bitte vereinbaren Sie vorgängig telefonisch (055 225 72 40) oder per E-Mail (zivilstandsamt@rj.sg.ch) beim Zivilstandskreis Rapperswil-Jona einen Termin.

Welche formellen Anliegen sollte ich vor der Geburt beachten?

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