Inhalt
Betreibung
Gläubiger können durch das Betreibungsamt Geldforderungen eintreiben lassen. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz geregelt.
Die Hauptaufgaben des Betreibungsamtes sind:
- Ausstellung von Zahlungsbefehlen (aufgrund des Betreibungsbegehrens des Gläubigers)
- Erteilen von Betreibungsauskünften (über sich selbst oder über Drittpersonen)
- Erlass von Pfändungsankündigungen (aufgrund des Fortsetzungsbegehrens des Gläubigers)
- Vollzug von Pfändungen
- Durchführung von Verwertungen der gepfändeten Gegenstände
- Eintragung von Eigentumsvorbehalten
Die Formulare können nicht online eingereicht werden. Sie sind auszudrucken und unterzeichnet an das zuständige Amt (Wohnsitz bei Privatpersonen oder Hauptsitz der Verwaltung bei Gesellschaften) einzureichen.
Zahlungen an das Betreibungsamt Rapperswil-Jona richten Sie bitte an unsere IBAN CH44 0900 0000 9000 2927 7.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 055 225 70 40 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales |
Name | Download |
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