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Grünes Licht für die Sanierung des Pumpwerks Grünfeld für den provisorischen Betrieb
Im ersten Entscheid gestattet das Verwaltungsgericht auf Antrag der Wasserversorgung, die Sanierung des Grundwasserpumpwerks Grünfeld unter Anleitung und Aufsicht des kantonalen Amtes für Wasser und Energie AWE soweit voranzutreiben, dass ein provisorischer Betrieb dieses Pumpwerks unter Einhaltung aller gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen möglich ist und Wasser in lebensmittelkonformer Qualität gefördert werden kann. Somit ist das wichtigste Ziel der Stadt erreicht: Mit dem provisorischen Pumpbetrieb ist die Versorgungssicherheit mit Trink-, Brauch- und Löschwasser für die Stadt sowie der Gewässerschutz in jedem Fall sichergestellt und damit wiederhergestellt.
Der Betrieb des Grundwasserpumpwerks ist bei einem tatsächlichen Defizit der Wasserversorgung und zum Ausgleich eines solchen Defizits zulässig, namentlich während den Bauarbeiten an der Stichleitung durch die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland beispielsweise oder während einer allfälligen Stilllegung einer anderer Trinkwasserförderungsanlage.
Aus formalen Gründen hat das Verwaltungsgericht im zweiten Entscheid die Beschwerde der Sportcenter AG betreffend Widerruf Baustopp gutgeheissen. Dies mit der Begründung, dass die Verfügung der Stadt zur Aufhebung des Baustopps anfechtbar, aber nicht nichtig sei. Die Gerichtskosten zulasten der Stadt betragen rund Fr. 2’000.—.
In der Berichterstattung von Linth24 wird weder die Bedeutung der Verwaltungsgerichtsentscheide noch die Wichtigkeit des Pumpwerks Grünfeld richtig erfasst. Dank dem Verfahren nach dem Widerruf des Baustopps durch die Stadt kann ein provisorischer Pumpbetrieb wieder aufgenommen werden. Die Stadt erachtet zudem die Forderung von Linth24 als unverantwortlich, die ergiebigste Wasserfassung der Stadt leichtfertig aufzugeben.
Der Hauptentscheid, welcher den Rekurs der Sportcenter AG gegen die Erteilung der Baubewilligung für das Pumpwerk Grünfeld betrifft, steht noch aus.