Inhalt
Richtigstellung Berichterstattung Linth24 zum «Schwanen»
Falsche Behauptung Linth24: Die Stadt hat eine Pflicht zur Führung eines Hotels und Restaurants im Schwanen aufgehoben.
Richtig ist: Die Dienstbarkeit, die auf dem «Schwanen» lag, war keine Verpflichtung, dass ein Hotel mit Restaurant auf dem «Schwanen» betrieben werden muss. Die Dienstbarkeit sah lediglich vor, dass die Liegenschaft nicht anders genutzt werden kann. So war es möglich, dass die vorherige Eigentümerin die Liegenschaft während 5 Jahren ungenutzt liess. Die Stadt war bereit, dieses Nutzungsverbot durch ein Vorkaufsrecht sowie eine Vereinbarung mit der Pflicht zur Führung eines Hotels mit Restaurant zu ersetzen.
Falsche Behauptung Linth24: Ohne die Löschung der Grunddienstbarkeit durch die Stadt wäre der «Schwanen» an eine grosse Hotelkette verkauft worden.
Richtig ist: Der Entscheid, an wen die damalige Eigentümerin den «Schwanen» verkauft, lag selbstverständlich ausschliesslich bei ihr. Niemand weiss zudem, was mit dem «Schwanen» passiert wäre, wäre es mit dem polnischen Pilecki Institut nicht zu einem Vertragsabschluss gekommen. Die Tatsache, dass das Hotel während fünf Jahren leer stand und kein Verkauf an eine Hotelkette zustande kam, dürfte jedenfalls seine Gründe haben. Seit der «Schwanen» im Eigentum des polnischen Pilecki Instituts ist, hat sich immerhin etwas getan. Es gibt wieder einen Barbetrieb und eine Wiedereröffnung des Restaurants ist in Kürze vorgesehen. Nach aktuellem Wissenstand plant das staatliche Pilecki Institut zudem nach wie vor die Eröffnung eines Hotelbetriebs im «Schwanen».
Falsche Behauptung Linth24: Im «Schwanen» könnte ohne Grunddienstbarkeit eine Islamschule entstehen.
Richtig ist: Zum einen bedarf eine Umnutzung der Liegenschaft ein Baugesuch an die Stadt. Zum anderen könnte die Stadt mittels Ausübung des Vorkaufrechts, dass sie sich an der Liegenschaft «Schwanen» gesichert hat, einen Verkauf an einen Betreiber einer Islamschule unterbinden.
Die Stadt prüft eine Gegendarstellung zu den falschen Tatsachenbehauptung in der Linth24 sowie weitere Richtigstellungen, sollten in der weiteren Berichterstattung weitere Irrtümer verbreitet werden.