Inhalt
Einigung zwischen Feuerwehrangehörigen, Interessengemeinschaft und der Stadt
Im März 2020 reagierten das Feuerwehrkommando und die Feuerschutzkommission auf die Tatsache, dass eine Gruppe von Angehörigen der Feuerwehr einem angeblichen Nebenerwerb mit Bezug zu ihrer Tätigkeit in der Feuerwehr nachgingen und diese nicht meldeten, mit disziplinarischen Massnahmen. Konkret geht es um Erste-Hilfe-Kurse, welche über eine private Firma für die Schulen der Stadt angeboten wurden. Die Massnahmen erstreckten sich auf fünf Feuerwehrleute sowie auf den Ehemann einer involvierten Angehörigen der Feuerwehr. Die betroffenen Feuerwehrleute erhoben Rekurs gegen diese Massnahmen. Die «IG SicheRheJt» ergriff unter anderem erfolgreich das Referendum gegen das – inzwischen bereinigte und in Kraft getretene – Feuerschutz-Reglement. Es folgten verschiedene rechtliche Verfahren, von denen vor Unterzeichnung der Vereinbarung nach wie vor ein Rekurs infolge der administrativen Entlassung von vier Angehörigen der Feuerwehr beim Verwaltungsgericht St. Gallen und eine Beschwerde von der «IG SicheRheJt» beim Stadtrat hängig war.
Mit der Vereinbarung konnten alle Beschwerdepunkte gütlich beigelegt werden. Zudem konnte auch das noch hängige Rechtsmittelverfahren im Zusammenhang mit den administrativen Entlassungen beigelegt werden. Teil der Vereinbarung ist die Umsetzung von Optimierungspotentialen in der Feuerwehr, welche die Beschwerde- und Rekursführer aufzeigten. Die Umsetzung durch die Feuerwehrkommission erfolgt im Rahmen der allgemein geltenden städtischen Führungsgrundsätze. Gleichzeitig werden drei verbleibende Rekurrenten freiwillig aus der Feuerwehr austreten. Der Stadtrat bedankt sich bei den Feuerwehrangehörigen für die langjährig geleisteten, freiwilligen Dienste. Alle Parteien haben über Inhalt der Vereinbarung Stillschweigen vereinbart.