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Keine Bewilligung für Protestmarsch in Rapperswil-Jona
Der Verein „Stiller Protest“ hatte am 26. Februar 2021 ein Gesuch für eine Corona-Demonstration in Rapperswil-Jona eingereicht. Der Anlass sollte ab 13.00 Uhr mit der Besammlung starten, um 14.00 Uhr war ein rund einstündiger Protestmarsch mit anschliessender Kundgebung bis ca. 17.00 Uhr geplant. Die Durchführung war im Bereich der Oberseestrasse vorgesehen (Besammlung Parkplatz Para gegenüber der St. Galler Kantonalbank Arena, Protestmarsch auf der Oberseestrasse bis ins Grünfeld, anschliessend Kundgebung auf dem Parkplatz zwischen der Sport- und Tennishalle Grünfeld).
Grundsätzlich sind im Kanton St. Gallen Demonstrationen weiterhin erlaubt. Die freie Meinungsäusserung soll auch nach Auffassung des Stadtrats nicht unterdrückt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Corona-Massnahmen von allen Teilnehmenden eingehalten werden. Jüngste Erfahrungen mit Corona-Kundgebungen zeigen aber klar, dass nur eine Minderheit der Teilnehmenden der Maskenpflicht nachkommt. Zudem kann ab einer gewissen Anzahl von Teilnehmenden die Maskenpflicht weder von den Organisatoren noch von der Polizei durchgesetzt werden. Durch die Kundgebung entsteht somit eine erhebliche Infektionsgefahr für die Teilnehmenden, für Polizeiangehörige und Dritte.
Die Organisierenden rechneten in ihrem Gesuch mit mindestens 1‘000 Teilnehmenden. Diese Zahl dürfte klar zu tief sein. Nachdem an der Kundgebung von „Stiller Protest“ am 6. März in Chur noch 4‘000 Personen teilnahmen, betrug die Anzahl Teilnehmende am 20. März in Liestal bereits über 8‘000. Die Tendenz ist zunehmend. Die Stadt stuft den zur Verfügung stehenden Platz gerade im Bereich der Sportanlagen Grünfeld für die zu erwartende, grosse Anzahl Teilnehmender als zu klein ein. Eine Alternative zu dieser Route besteht aus Platzgründen in der Stadt nicht.
Der Stadtrat hat aufgrund dieser Überlegungen entschieden, keine Bewilligung für die Durchführung des Protestmarschs zu erteilen.