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Strassenmusik
In der Stadt Rapperswil-Jona braucht es für Strassenmusik und / oder andere künstlerische Darbietungen eine Bewilligung. Pro Monat wird maximal eine Bewilligung erteilt.
Voraussetzungen für eine Bewilligungserteilung von Strassenmusikanten und künstlerischen Darbietungen:
Auftritte sind täglich zwischen 09:00 und 20:00 Uhr möglich
- Künstlergruppen von max. 3 Personen
- Max. 2 Stunden pro Tag; Standort alle 20 Minuten um mind. 300 m verschieben
- Tonverstärker, Dudelsack & Schlaginstrumente sind nicht gestattet
- CD-Verkauf und aktives Geldsammeln ist nicht erlaubt - Aufstellen von Instrumentenkasten, Hut, etc. ist gestattet
- Fussgängerzirkulation und Fahrzeugverkehr darf nicht behindert werden
- Auf dem Lindenhügel (neben Schloss) sind jegliche Darbietungen verboten
Kosten pro Tag und Künstlergruppe: CHF 50.—
Die Bewilligung muss am Schalter des Polizeidienstes an der Bollwiesstrasse 4, 8645 Jona persönlich abgeholt und bezahlt werden.
Weitere Informationen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheitsverwaltung | 055 225 70 90 | Kontaktformular |