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Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Strassenmusik

In der Stadt Rapperswil-Jona braucht es für Strassenmusik und / oder andere künstlerische Darbietungen eine Bewilligung. Pro Monat wird maximal eine Bewilligung erteilt.

Voraussetzungen für eine Bewilligungserteilung von Strassenmusikanten und künstlerischen Darbietungen:

Auftritte sind täglich zwischen 09:00 und 20:00 Uhr möglich

  • Künstlergruppen von max. 3 Personen
  • Max. 2 Stunden pro Tag; Standort alle 20 Minuten um mind. 300 m verschieben
  • Tonverstärker, Dudelsack & Schlaginstrumente sind nicht gestattet
  • CD-Verkauf und aktives Geldsammeln ist nicht erlaubt -  Aufstellen von Instrumentenkasten, Hut, etc. ist gestattet
  • Fussgängerzirkulation und Fahrzeugverkehr darf nicht behindert werden
  • Auf dem Lindenhügel (neben Schloss) sind jegliche Darbietungen verboten

Kosten pro Tag und Künstlergruppe: CHF 50.—
Die Bewilligung muss am Schalter des Polizeidienstes an der Bollwiesstrasse 4, 8645 Jona persönlich abgeholt und bezahlt werden.

 

Weitere Informationen

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