Kopfzeile

Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Verkaufsgeschäfte

Für Verkaufsgeschäfte in der Stadt Rapperswil-Jona gelten verbindliche Regelungen bezüglich Ladenöffnungszeiten und Preisbekanntgabe.

Allgemeine Ladenöffnungszeiten

Läden dürfen von Montag bis Freitag von 06.00 bis 20:00 Uhr und am Samstag sowie vor hohen Feiertagen von 06:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Am öffentlichen Ruhetag bleibt der Laden geschlossen.

Die Sicherheitsverwaltung der Stadt Rapperswil-Jona kann höchstens vier allgemeine oder individuelle Sonntagsverkäufe pro Laden und Jahr bewilligen. Für den hohen Feiertag sind jedoch keine Ausnahmen zulässig.

Für allgemeine oder individuelle Sonntagsverkäufe in der Adventszeit (max. 4 / Laden und Jahr) kann die Ladenöffnung von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr durch Bewilligung zugelassen werden.

Für die Erteilung einer Bewilligung ausserordentlicher Ladenöffnungszeiten ist nachstehendes Gesuch komplett auszufüllen und bis spätestens einen Monat vor der Verkaufsveranstaltung bei der Sicherheitsverwaltung einzureichen.

 

Erweiterte Ladenöffnungszeiten / Altstadtperimeter

Für Läden und andere Verkaufsstellen, mit einer Fläche bis höchstens 120 m², die zur Hauptsache Lebensmittel anbieten sowie für Kioske, Blumenläden und Videotheken gelten die erweiterten Ladenöffnungszeiten:

  • am Werktag von 05.00 bis 22.00 Uhr
  • an Sonn und Feiertagen von 07.00 bis 21.00 Uhr

Innerhalb des «Altstadtperimeters» dürfen Läden des Detailhandels an Werktagen von 05.00 bis 22.00 Uhr geöffnet haben. Am öffentlichen Ruhetag können Verkaufsgeschäfte von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr öffnen, sofern die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) vom 13. März 1964 (SR 822.11) erfüllt sind.

 

Preisbekanntgabe

Die Ziele der Vorschriften zur Preisbekanntgabe sind Preisklarheit, die Vergleichbarkeit der Preise sowie die Verhinderung irreführender Preisangaben. Um dieses Ziel zu erreichen, haben die Anbieter von Waren und bestimmten Dienstleistungen den Konsumenten den tatsächlich zu bezahlenden Preis inkl. Mehrwertsteuer und sonstigen Abgaben bekannt zu geben.

 

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen zu Themen, die Verkaufsgeschäfte betreffen.

Zugehörige Objekte