Inhalt
Stadtforum
Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung der Stadt Rapperswil-Jona sorgt diese bei wichtigen Grundsatzfragen für eine angemessene Partizipation der Bevölkerung. Bei Geschäften, die bestimmte Bevölkerungskreise betreffen, wird diesen die Möglichkeit zur Mitwirkung eingeräumt. Das Stadtforum ist ein Mitwirkungsgremium im Sinne der vorstehenden Bestimmung.
Das Stadtforum setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Parteien, Verbände und Vereine zusammen. Die Vertretung je Partei, Verband oder Verein umfasst zwei bis drei Personen.
Die Hauptaufgaben des Stadtforums sind:
- Grundsatzdiskussionen und Meinungsbildungen in der Entwicklungsphase von wichtigen Geschäften
- Erarbeiten von Entscheidgrundlagen für den Stadtrat im Rahmen von Workshops usw.
- Einholen von Stellungnahmen bei der Organisation zu konkreten Geschäften/Fragen
- Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf Vernehmlassungsverfahren
- Rückmeldung auf Fragen und Anliegen von öffentlichem Interesse aus dem Umfeld der vertretenen Organisation.
Die Sitzungen finden nach Bedarf statt, wobei pro Jahr in der Regel nicht mehr als vier Sitzungen geplant sind. An den Sitzungen wird jeweils der Termin für die folgende Sitzung festgelegt.
Die Vertreterinnen und Vertreter können Themen, die sie an der folgenden Sitzung behandelt haben möchten, der Stadtkanzlei bis einen Monat vor Sitzungstermin melden.
Das Tätigkeitsfeld des Stadtforums ist umfassend. Es leistet jedoch hinsichtlich wichtiger Geschäfte grundsätzlich Entwicklungsarbeit. Deshalb bestehen weitere Mitwirkungsformen, wie
- Parteiengespräche, insbesondere zur Besprechung konkreter Vorlagen an die Bürgerschaft
- monothematische Konferenzen (z.B. Kulturkonferenz) zur Besprechung themenspezifischer Geschäfte.
Ergebnisse aus den Parteiengesprächen bzw. aus den monothematischen Konferenzen können auch zu einem Thema für das Stadtforum werden und umgekehrt. Zudem wird der Stadtrat weiterhin auch Organisationen und Gruppierungen, die im Stadtforum nicht vertreten sind, zu Stellungnahmen oder Diskussionsrunden einladen, wenn dies im Interesse einer ganzheitlichen Beurteilung eines Geschäfts oder einer Fragestellung sachgerecht ist. Dasselbe gilt für öffentliche Informationsveranstaltungen usw.
Nächste Versammlung
Datum | Sitzung |
---|
Letzte Versammlungen
Datum | Sitzung |
---|