Kopfzeile

Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Betreibung, Konkursbegehren

Frühestens nach 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung an den Schuldner kann der Gläubiger die Konkurseröffnung verlangen. Er muss beim zuständigen Kreisgericht ein Konkursbegehren stellen. Das Recht zur Stellung eines Konkursbegehrens erlischt 15 Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon