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Meldebescheinigung (Wohnsitzbescheinigung)
Wochenaufenthalt und Nebenniederlassung begründen im Sinne des Gesetzes keine Niederlassung und können somit nicht als „Wohnsitz“ bescheinigt werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 055 225 70 60 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 18.00Bemerkung
Wochenaufenthalt und Nebenniederlassung begründen im Sinne des Gesetzes keine Niederlassung und können somit nicht als „Wohnsitz“ bescheinigt werden.
Verfahren
Online-Formular
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