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Gesuch Schliessungszeit verkürzen / Öffnungszeit verlängern
In der Stadt Rapperswil-Jona dauert die allgemeine Schliessungszeit für gastgewerbliche Betriebe von 00:00 bis 05.00 Uhr. Für die Folgenächte von Freitag und Samstag ist die Schliessung von 01.00 Uhr bis 05.00 Uhr festgelegt.
Für bestimmte Anlässe kann die Schliessungszeit auf Gesuch verkürzt werden. Davon ausgenommen sind hohe Feiertage. Verkürzungen der Schliessungszeit gelten ausschliesslich für den Betrieb im Lokalinnern und finden folglich keine Anwendung für Aussenwirtschaften.
Weitere Informationen zur Verkürzung der Schliessungszeit finden Sie hier.
Verbindlichkeiten
Für die Erteilung der Bewilligung zur Verkürzung der Schliessungszeiten ist nachstehendes Gesuch komplett auszufüllen und unterschrieben bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung bei der Sicherheitsverwaltung einzureichen.
Bei zu spät eingereichten Gesuchen wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 50.— erhoben.
Kosten
Gebühr pro Verkürzung bis 02:00 Uhr – CHF 30.—
für Vereine und gemeinnützige Organisationen von Rapperswil-Jona ist die Bewilligung gebührenfrei
Ablauf des Verfahrens
Nach Erhalt des Gesuchs wird es geprüft und entsprechend bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann bis zu einer Woche beanspruchen. Die Verkürzung der Schliessungszeit ist erst nach der Rücksendung der schriftlichen Bestätigung verbindlich.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheitsverwaltung | 055 225 70 90 | Kontaktformular |