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Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

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Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
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Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Betreibung, Verwertungsbegehren

Die Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte erfolgt nicht von Amtes wegen und nur auf ausdrückliches Begehren des Gläubigers. Bei einer Lohn- und Verdienstpfändung ist kein Verwertungsbegehren erforderlich.

Das Verwertungsbegehren für die gepfändeten Sachen kann frühestens einen Monat und längstens ein Jahr nach der Pfändung verlangt werden.

Bei Grundstücken kann das Verwertungsbegehren frühestens nach sechs Monaten und spätestens nach 2 Jahren seit Pfändungsvollzug bzw. Zustellung des Zahlungsbefehls auf Pfandverwertung gestellt werden.

Wird innerhalb der Frist kein Verwertungsbegehren gestellt, erlischt die Betreibung.

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