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Betreibung, Verwertungsbegehren
Das Verwertungsbegehren für die gepfändeten Sachen kann frühestens einen Monat und längstens ein Jahr nach der Pfändung verlangt werden.
Bei Grundstücken kann das Verwertungsbegehren frühestens nach sechs Monaten und spätestens nach 2 Jahren seit Pfändungsvollzug bzw. Zustellung des Zahlungsbefehls auf Pfandverwertung gestellt werden.
Wird innerhalb der Frist kein Verwertungsbegehren gestellt, erlischt die Betreibung.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 055 225 70 40 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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