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Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Betreibung, Fortsetzungsbegehren

Das Fortsetzungsbegehren des Gläubigers ist schriftlich beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners einzureichen.

Ein allfälliger Rechtsvorschlag muss beseitigt sein, entweder durch gerichtlichen Entscheid oder Rückzug des Schuldners. Der entsprechende Entscheid oder Rückzug ist beizulegen.

Handelt es sich um eine Verlustscheinsforderung, ist der Verlustschein dem Begehren im Original beizulegen.

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