Inhalt
Betreibungsauskunft
Wird die Auskunft am Schalter abgeholt, ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen.
Auskünfte über Drittpersonen können nur mit Interessennachweis oder mit Vollmacht erteilt werden.
- Eine Betreibungsauskunft wird in der Regel über das laufende und die fünf vorangegangenen Jahre erteilt.
- Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
- Über zurückgezogene Betreibungen werden keine Auskünfte erteilt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Betreibungsamt | 055 225 70 40 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|
Preis
CHF 18.00Bemerkung
Wird die Auskunft am Schalter abgeholt, ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen.
Auskünfte über Drittpersonen können nur mit Interessennachweis oder mit Vollmacht erteilt werden.
- Eine Betreibungsauskunft wird in der Regel über das laufende und die fünf vorangegangenen Jahre erteilt.
- Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
- Über zurückgezogene Betreibungen werden keine Auskünfte erteilt.
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.