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Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sicherheitsverwaltung | 055 225 70 90 | Kontaktformular |
Bemerkung
Der Kleinhandel mit gebrannten Wassern ist nach Gastwirtschaftsgesetz des Kanton St. Gallen bewilligungspflichtig. Wenn Sie in einem Betrieb gebrannte Wasser über die Gasse verkaufen möchten, haben Sie bei der Sicherheitsverwaltung mindestens einen Monat vor der Eröffnung / der Übernahme ein Patentgesuch inklusive aller relevanten Dokumente einzureichen.
Weitere Informationen zur Erteilung eines Patents für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern finden Sie hier.
Unterlagen
Für die Erteilung eines Patents für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern ist nachstehendes Gesuch komplett auszufüllen und mit allen Beilagen bis spätestens einen Monat vor Patentbeginn bei der Sicherheitsverwaltung einzureichen.
Verfahren
Nach Erhalt des Gesuchs sowie der nötigen Beilagen, werden die Unterlagen geprüft und entsprechend bearbeitet. Die Abnahme und Freigabe der Betriebsräumlichkeiten durch die Feuerpolizei und das kantonale Lebensmittelinspektorat sind massgebend. Die Bearbeitungszeit kann bis zu einem Monat beanspruchen.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.