Inhalt
Gastgewerbepatent für einen Betrieb
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sicherheitsverwaltung | 055 225 70 90 | Kontaktformular |
Bemerkung
Gastgewerbliche Tätigkeiten sind nach Gastwirtschaftsgesetz des Kanton St. Gallen bewilligungspflichtig. Wenn Sie einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen möchten, haben Sie bei der Sicherheitsverwaltung mindestens einen Monat vor der Eröffnung / der Übernahme ein Patentgesuch inklusive aller relevanten Dokumente einzureichen.
Weitere Informationen zur Erteilung eines Gastgewerbepatents finden Sie hier.Unterlagen
Für die Erteilung eines Gastgewerbepatents ist nachstehendes Gesuch komplett auszufüllen und mit allen Beilagen bis spätestens einen Monat vor Patentbeginn bei der Sicherheitsverwaltung einzureichen.
Verfahren
Nach Erhalt des Gesuchs sowie der nötigen Beilagen, werden die Unterlagen geprüft und entsprechend bearbeitet. Die Abnahme und Freigabe der Betriebsräumlichkeiten durch die Feuerpolizei und das kantonale Lebensmittelinspektorat sind massgebend. Die Bearbeitungszeit kann bis zu einem Monat beanspruchen.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.