Inhalt
Anlass auf öffentlichem / privatem Grund
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sicherheitsverwaltung | 055 225 70 90 | Kontaktformular |
Bemerkung
Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind bewilligungspflichtig. Auch Veranstaltungen auf privatem Grund können eine Bewilligung erfordern. Gesuche um Bewilligung sind, je nach Anlass, acht bis spätestens einen Monat vor dem Eventdatum einzureichen.
Einreichfrist Gesuch
- Erstmalig durchgeführte Anlässe ab 500 Pax – 8 Monate vor Veranstaltung
- Erstmalig durchgeführte Anlässe bis 500 Pax – 3 Monate vor Veranstaltung
- Wiederkehrende Anlässe ab 500 Pax – 3 Monate vor Veranstaltung
- Wiederkehrende Anlässe bis 500 Pax – 1 Monat vor Veranstaltung
- Standaktionen – 1 Monat vor Veranstaltung
Weitere Informationen zu Veranstaltungsbewilligungen finden Sie hier.
Unterlagen
Verfahren
Nach Erhalt des Gesuchs sowie der nötigen Beilagen, werden die Unterlagen geprüft und entsprechend bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann je nach Anlass und dessen Grösse zwischen zwei bis drei Monaten beanspruchen.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.