Inhalt
Standaktion auf öffentlichem Grund
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sicherheitsverwaltung | 055 225 70 90 | Kontaktformular |
Bemerkung
Standaktionen auf öffentlichem Grund bedürfen einer Bewilligung. Pro Verein / Firma sind jährlich höchstens drei Informationsanlässe zugelassen. Für politische Aktionen gibt es keine zahlenmässige Einschränkung.
Weitere Informationen zur Bewilligung von Standaktionen finden Sie hier.
Unterlagen
Für die Erteilung der Bewilligung einer Standaktion ist nachstehendes Gesuch komplett auszufüllen und bis spätestens einen Monat vor der Veranstaltung bei der Sicherheitsverwaltung einzureichen.
Verfahren
Nach Erhalt des Gesuchs wird dieses geprüft und entsprechend bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwei Wochen beanspruchen.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.