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Ombudsstelle
In der Gemeindeordnung der Stadt Rapperswil-Jona ist der Einsatz einer Ombudsperson festgehalten.
Viviane Sobotich
Tel.: 055 225 71 99
E-Mail: ombudsperson@rj.sg.ch
Zuständigkeit
Die Ombudsperson prüft Beanstandungen Privater gegenüber städtischer Dienstleistungsstellen. Das bedeutet:
- sie kann die erforderlichen Abklärungen treffen
- den Beteiligten für ihr weiteres Verhalten Rat erteilen
- Vorschläge für eine einvernehmliche Lösung erarbeiten
- nötigenfalls eine schriftliche Empfehlung zuhanden der zuständigen Behörde unterbreiten.
Die Beanstandungen müssen sich ausdrücklich auf städtische Dienststellen beziehen.
Person
Der Stadtrat hat als Ombudsperson auf Mandatsbasis ab 1. Januar 2021 Frau Viviane Sobotich gewählt.
Kontakt
Die Beratungen der Ombudsperson finden monatlich im Neuhof an der Neuhofstrasse 9 statt. Es ist eine Voranmeldung erforderlich. Anliegen können direkt an Viviane Sobotich, 055 225 71 99 oder ombudsperson@rj.sg.ch eingereicht werden.
Rechtsberatung
Die Aufgaben der Ombudsperson sind nicht mit jenen der unentgeltlichen Rechtsberatung zu vergleichen, bei denen es darum geht, Ratsuchenden die Möglichkeit zu geben, auf unkomplizierte Art einen Ratschlag einer Anwältin oder eines Anwalts unentgeltlich einzuholen. Termine für die unentgeltliche Rechtsberatung können unter der Telefonnummer 055 225 70 00 vereinbart werden.