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Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Gesuch Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse

Ob am Schalter oder per Post: Reichen Sie bitte alle benötigten Unterlagen (Mietvertrag, Korrespondenz, etc.) im Doppel ein; nur Fotokopien, keine Originale.

Die Schlichtungsstelle prüft Ihre Unterlagen und teilt der Gegenpartei schriftlich mit, dass Sie ein Verfahren verlangt haben. Beide Parteien erhalten eine Vorladung zur Schlichtungsverhandlung.

Die Schlichtungsstelle versucht, in einer Einigungsverhandlung eine gütliche Lösung zwischen den Parteien herbeizuführen.

Kann keine Einigung erzielt werden, erteilt die Schlichtungsstelle die Klagebewilligung (Art. 209 ZPO), unterbreitet einen Urteilsvorschlag (Art. 210, 211 ZPO) oder fällt allenfalls einen Entscheid (Art. 212 ZPO). Die Einzelheiten des Verfahrens sind in der schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19.12.2008 (ZPO - SR 272) geregelt.

Nach Ausstellung der Klagebewilligung kann innert 30 Tagen beim Kreisgericht See-Gaster Klage erhoben werden (vorbehalten bleiben weitere besondere gesetzliche und gerichtliche Klagefristen).

Zugehörige Objekte