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Anerkennung
Kindesanerkennung
Sie werden bald Vater und sind mit der Kindsmutter nicht verheiratet? Dann können Sie beim Zivilstandsamt eine Erklärung abgeben, dass Sie der rechtliche Vater des Kindes sind.
Erklärung gemeinsame elterliche Sorge / Erziehungsgutschriften
Sind die Kindseltern nicht verheiratet, so steht die elterliche Sorge von Gesetzes wegen der Mutter alleine zu. Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge kann im Anschluss an die Kindesanerkennung auf dem Zivilstandsamt oder später bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erfolgen.
Bei Fragen zur gemeinsamen elterlichen Sorge wenden Sie sich bitte an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am Wohnort des Kindes.
Bitte vereinbaren Sie vorgängig telefonisch (055 225 72 40) oder per E-Mail (zivilstandsamt@rj.sg.ch) beim Zivilstandskreis Rapperswil-Jona einen Termin.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandskreis Rapperswil-Jona | 055 225 72 40 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales |