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Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Generelle Informationen

Die Abstimmungsresultate von Rapperswil-Jona sind bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen nur Teilresultate.

Die Gesamtresultate der Vorlagen sind am Abstimmungstag auf der Homepage des Kantons St. Gallen abrufbar unter www.abstimmungen.sg.ch bei Sachabstimmungen oder www.wahlen.sg.ch bei Wahlen.

Bei Abstimmungen und Wahlen können Sie am Sonntag Ihre Stimme an der Urne abgeben. Die Urnenöffnungszeiten und weitere Anweisungen finden Sie jeweils auf den Stimmausweisen.

Sie können aber auch brieflich abstimmen, wobei folgendes zu beachten ist:
Jede/r Stimmberechtigte kann seine Stimme von jedem Ort in der Schweiz aus brieflich abgeben. Die Unterlagen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen eintreffen.

Ausserdem kann seit September 2017 die Stimmabgabe per E-Voting erfolgen. Rapperswil-Jona ist eine der fünf Pilotgemeinden im Kanton St. Gallen, welche die elektronische Stimmabgabe ermöglicht.

Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamts für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die App "VoteInfo" entwickelt. Die App bietet seit der Abstimmung vom 10. Februar 2019 einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich.

Voraussetzungen

Abstimmen und wählen dürfen alle Schweizer Personen, die 18 Jahre alt und mündig sind.

Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis zum fünften Tag vor der Abstimmung nicht erhalten oder den Stimmausweis verloren haben, melden Sie sich bitte bei der Stadtkanzlei.

Brieflich abstimmen

Wie stimme ich brieflich ab?

1.Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das beiliegende Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.

2. Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.

3. Das Kuvert mit den Stimmzetteln sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.

4. Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen bei der Stadt Rapperswil-Jona eintreffen.

5. Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten des Stadthauses eingeworfen oder an einer der Urnen abgegeben werden.