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Einheitliche Beiträge: Stadt führt überarbeitetes Reglement für familienergänzende Betreuung ein
Das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder in der Stadt ist vielseitig: Sieben Kindertagesstätten und der Verein Tagesfamilien bieten Betreuung für Kinder ab drei Monaten an. Die Volksschule gewährleistet zudem die unterrichtsergänzende Betreuung für Kinder ab vier Jahren. Die Stadt subventioniert diese Angebote. Bislang waren die Voraussetzungen, Tarife und Subventionen der verschiedenen Betreuungsangebote unterschiedlich geregelt. Im August wird nun ein einheitliches Modell eingeführt. Das überarbeitete «Reglement über die Beiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung» lag bis zum 4. März 2025 öffentlich auf. Das Referendum wurde zwar nicht ergriffen, jedoch wandte sich das Komitee «Faire Betreuungskosten» mit Fragen zum neuen Tarifierungssystem an die Stadt. Die Anliegen des Komitees wurden in der Sitzung vom 17. März 2025 im Stadtrat besprochen und dem Komitee eine schriftliche Stellungnahme zugestellt. Gleichzeitig stellte der Stadtrat die Rechtskraft des Reglements über die Beiträge für familienergänzende Kinderbetreuung fest und genehmigte die Ausführungsbestimmungen sowie das Grundlagendokument. Das neue Beitragssystem gilt für alle familienergänzenden Betreuungsangebote und für Kinder ab drei Monaten bis zum Ende der Primarschule.
Neues Beitragssystem: Das gilt ab August 2025
Das neue Reglement und die Ausführungsbestimmungen treten am 1. August 2025 in Kraft. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen schliessen Lücken und bringen einige Neuerungen: In der vorschulischen Betreuung wurde der Unterstützungsbeitrag erhöht. Kitas erhalten für die Betreuung von Säuglingen höhere Beiträge, wodurch die Tarife für Eltern sinken. Neu haben auch Eltern mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Rapperswil-Jona Anspruch auf Beitragsleistungen, wenn sie ihr Kind in eine Kita ausserhalb von Rapperswil-Jona bringen. Im neuen Tarifsystem können Eltern zudem Abzüge (Einelternhaushaltsabzug sowie Abzüge für Familien mit mehreren Kindern) geltend machen. Und: Eltern mit einem behinderten Kind erhalten je nach Grad der Beeinträchtigung zusätzliche Objektbeiträge für die Betreuung im Vorschulalter.
Angepasst wurde auch die einkommensabhängige Unterstützung der Eltern: Diese wird künftig ab einem massgebenden Einkommen von Fr. 30'000 bis und mit Fr. 130’000 gewährt. Ab August werden zehn Prozent des steuerbaren Vermögens dem massgebenden Einkommen angerechnet. Wer gemäss dieser Berechnungsgrundlage über ein massgebendes Einkommen von Fr. 130’000 kommt, erhält zwar keine direkten Beiträge mehr, profitiert aber nach wie vor von Beiträgen, welche private Leistungserbringer zur Senkung des Maximaltarifs erhalten.