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Pumpwerk Grünfeld: Beschwerde beim Bundesgericht erhoben
Die Sportcenter Grünfeld AG zieht den Entscheid des Verwaltungsgerichts St. Gallen betreffend die Sanierung des bestehenden Pumpwerks im Grünfeld weiter ans Bundesgericht. Erst im November 2024 wurde die Beschwerde gegen die erteilte Baubewilligung vom Verwaltungsgericht vollumfänglich abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte zugunsten der Wasserversorgung und der Stadt als Bewilligungsbehörde entschieden. Mit der Beschwerde beim Bundesgericht verlängert sich die rechtliche Unsicherheit über die definitive Sanierung des Pumpwerks.
Versorgungssicherheit: Provisorium zur Überbrückung
Das über 60-jährige Wasserpumpwerk im Grünfeld soll saniert werden. Eine entsprechende Baubewilligung wurde 2021 erteilt. Die Bauarbeiten sind seither jedoch wegen verschiedener Rechtsmittel der Sportcenter Grünfeld AG blockiert. Ein Rückzug dieser Rechtsmittel konnte trotz der zahlreichen von der Stadt moderierten Gespräche mit der Sportcenter Grünfeld AG und der Genossenschaft Wasserversorgung Rapperswil-Jona nicht erreicht werden.
Das Provisorium konnte Ende Dezember 2024 fertig gestellt werden. Damit ist dessen Betrieb bei Bedarf sichergestellt. Dies hat das Verwaltungsgericht in einer früheren Verfügung bereits gestattet. Damit kann die Versorgungssicherheit bis zur Inbetriebnahme des sanierten Pumpwerks sichergestellt werden.