Inhalt
Auflageverfahren Teilstrassenplan «Buechstrasse Ost»
Die heutige Bushaltestelle «Buechstrasse Ost» genügt den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) nicht. Zudem fehlt für die Busse der Linie 995 eine Wendemöglichkeit auf öffentlichem Grund. Entsprechend ist am Ende der Buechstrasse eine auf ganzer Länge hindernis- und niveaufreie Bushaltestelle sowie auch eine Wendeschleife zu bauen (nachfolgend «Strassenprojekt mit Teilstrassenplan»).
Das Auflageverfahren für das Strassenprojekt mit Teilstrassenplan findet vom Dienstag, 12. November 2024 bis Mittwoch, 11. Dezember 2024 statt. In diesem Zeitraum können im Ressortsekretariat Bau, Liegenschaften (2. OG im Stadthaus) zu den üblichen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung sämtliche Planungsunterlagen eingesehen werden. Gegen das Strassenprojekt mit Teilstrassenplan kann innert der Auflagefrist, das heisst bis am 11. Dezember 2024, schriftlich und begründet Einsprache beim Stadtrat Rapperswil-Jona erhoben werden.