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Einigung im Verfahren Bootshaus Seegubel
Das Bundesamt für Umwelt erhob gegen die Bewilligung für den Abbruch der bestehenden Bootshaab mit Zufahrtsrinne sowie den Neubau eines Bootshauses mit Steg und Zufahrtsrinne der Familie Federer beim Grundstück im Seegubel Rekurs. Nun haben sich die Bauherrschaft und das Bundesamt für Umwelt geeinigt. Die Familie Federer verzichtet auf den Bau des geplanten Bootshauses. Die übrigen Bestandteile der Baubewilligung, namentlich die Renaturierung des Seeufers mit Dekontaminierung, der Abbruch der bestehenden Bootshaab mit Zufahrtsrinne und die Erstellung einer neuen Bootsanlegestelle mit Steg und Zufahrtsrinne, gegen welche das Bundesamt für Umwelt keine Einwände erhoben hatte, können hingegen rasch realisiert werden. Das kantonale Bau- und Umweltdepartement hat in der Folge gestützt auf die Einigung mittels Vereinbarung zwischen der Bauherrschaft und dem Bundesamt eine entsprechende Teilrechtskraft der Baubewilligung erlassen.