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Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse
Das Sekretariat der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse im Gerichtskreis See-Gaster ist zuständig für Miet- oder Pachtobjekte in den Gemeinden Amden, Benken, Eschenbach, Gommiswald, Kaltbrunn, Rapperswil-Jona, Schmerikon, Schänis, Uznach und Weesen.
Die Formulare und Merkblätter finden Sie hier.
www.mieterverband.ch
www.shev.ch
www.gerichte.sg.ch
www.hev-linthgebiet.ch
Mitteilung Mietzinserhöhung und andere einseitige Mietvertragsänderungen
Kündigungsformular für Wohn- und Geschäftsräume
Hinterlegung von Mietzinsen
Verlangt der Mieter vom Vermieter die Beseitigung eines Mangels, so muss er ihm dazu schriftlich eine angemessene Frist setzen und kann ihm androhen, dass er bei unbenütztem Ablauf der Frist Mietzinse, die künftig fällig werden, bei einer vom Kanton bezeichneten Stelle hinterlegen wird. Er muss die Hinterlegung dem Vermieter schriftlich ankündigen (Art. 259g OR).
Mit der Hinterlegung gelten die Mietzinse als bezahlt.
In der Stadt Rapperswil-Jona ist die Finanzverwaltung für die Entgegennahme hinterlegter Mietzinse zuständig. Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie den Mietvertrag sowie den zu hinterlegenden Mietzins in bar mit.
Kontakt
Schlichtungsstelle für Miet- und PachtverhältnisseSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona
Tel. 055 225 70 35
Kontaktformular