Inhalt
Bürgerversammlung
Der Stadtrat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge.
Sie findet in der Regel dreimal im Jahr statt.
Aus Datenschutzgründen werden die Protokolle anonymisiert im Internet veröffentlicht.
Kompetenzen
- die Gemeindeordnung;
- die Jahresrechnung;
- Voranschlag und Steuerfuss;
- einmalige oder während mindestens zehn Jahren wiederkehrende neue Ausgaben, die den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen. Als Ausgaben gelten auch Darlehen und Beteiligungen, wenn Sicherheit und Ertrag den allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen nicht entsprechen, sowie Bürgschaften und Garantieerklärungen;
- Mitgliedschaft bei Gemeindeverbänden und Zweckverbänden;
- Initiativbegehren;
- Geschäfte nach Massgabe der Gemeindeordnung oder der besonderen Gesetzgebung.
Voraussetzungen
Nächste Termine
Datum | Sitzung |
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Letzte Termine
Datum | Sitzung |
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