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Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Gastgewerbepatent für einen Betrieb

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Gastgewerbliche Tätigkeiten sind nach Gastwirtschaftsgesetz des Kanton St. Gallen bewilligungspflichtig. Wenn Sie einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen möchten, haben Sie bei der Sicherheitsverwaltung mindestens einen Monat vor der Eröffnung / der Übernahme ein Patentgesuch inklusive aller relevanten Dokumente einzureichen.

Weitere Informationen zur Erteilung eines Gastgewerbepatents finden Sie hier.

Unterlagen

Für die Erteilung eines Gastgewerbepatents ist nachstehendes Gesuch komplett auszufüllen und mit allen Beilagen bis spätestens einen Monat vor Patentbeginn bei der Sicherheitsverwaltung einzureichen.

Verfahren

Nach Erhalt des Gesuchs sowie der nötigen Beilagen, werden die Unterlagen geprüft und entsprechend bearbeitet. Die Abnahme und Freigabe der Betriebsräumlichkeiten durch die Feuerpolizei und das kantonale Lebensmittelinspektorat sind massgebend. Die Bearbeitungszeit kann bis zu einem Monat beanspruchen.

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