Kopfzeile

Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Anlass auf öffentlichem / privatem Grund

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind bewilligungspflichtig. Auch Veranstaltungen auf privatem Grund können eine Bewilligung erfordern. Gesuche um Bewilligung sind, je nach Anlass, acht bis spätestens einen Monat vor dem Eventdatum einzureichen.

Einreichfrist Gesuch

  • Erstmalig durchgeführte Anlässe ab 500 Pax – 8 Monate vor Veranstaltung
  • Erstmalig durchgeführte Anlässe bis 500 Pax – 3 Monate vor Veranstaltung
  • Wiederkehrende Anlässe ab 500 Pax – 3 Monate vor Veranstaltung
  • Wiederkehrende Anlässe bis 500 Pax – 1 Monat vor Veranstaltung
  • Standaktionen – 1 Monat vor Veranstaltung

Bei zu spät eingereichten Gesuchen wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 100.— erhoben.

Weitere Informationen zu Veranstaltungsbewilligungen finden Sie hier.

Unterlagen

Für die Erteilung einer Veranstaltungsbewilligung auf öffentlichem / privatem Grund, ist nachstehendes Gesuch komplett auszufüllen und innerhalb der massgebenden Einreichfrist bei der Sicherheitsverwaltung einzureichen.

Verfahren

Nach Erhalt des Gesuchs sowie der nötigen Beilagen, werden die Unterlagen geprüft und entsprechend bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann je nach Anlass und dessen Grösse zwischen zwei bis drei Monaten beanspruchen.

Seite 1 von 2

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.